Eintrittspreise
Die Eintrittspreise entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kasse beziehungsweise finden Sie
hier.
Garderobe
Mäntel, Jacken, Umhänge sowie Rucksäcke und größere Taschen, Fotokoffer, Stöcke, Schirme, usw. dürfen nicht mit in die Ausstellung genommen werden. Die Mitnahme kleiner Taschen in die Ausstellungsräume ist erlaubt, sofern sie in der Hand getragen werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal. Kleidung darf aus Sicherheitsgründen nicht über dem Arm getragen werden.
Für Garderobe und Wertgegenstände aller Art, z. B. Geld, Schecks, Schmuck, Fotoapparate wird keine Haftung übernommen.
Zur Aufbewahrung der Garderobe von Gruppen, z. B. für Rucksäcke, stehen spezielle Schließkästen zur Verfügung.
Fotografieren und Filmen
Fotografieren für nicht-kommerzielle Zwecke ist erlaubt. Foto-und Filmaufnahmen für die kommerzielle Nutzung sind nur in Absprache mit den Vertretern des Computerspielemuseums gestattet.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Es ist nicht gestattet Tiere oder sperrige Gegenstände in die Ausstellungsräume mitzunehmen, in den Ausstellungsräumen sowie den anderen öffentlichen Bereichen des Gebäudes zu essen, zu trinken und zu rauchen, in unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke mit Gegenständen zu hantieren, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten hervorzurufen.
Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich.
Der Besucher/die Besucherin haftet für alle durch sein/ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen von Alarmeinrichtungen.
Aufsichtspflicht
Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
Zutritt zur Ausstellung.
Benutzung von Kinderwagen
Die Mitnahme von Kinderwagen in die Ausstellungsräume ist nur dann gestattet, wenn die betreffenden Besucher/innen sicherstellen, dass sie den Kinderwagen nur zum Fahren der Kleinkinder benutzen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, Besucher/innen mit Kinderwagen, die das Kind selbständig laufen oder den Wagen selbst schieben lassen, auf die Vorschrift hinzuweisen und die Besucher/innen bei Zuwiderhandlung aus den Ausstellungsräumen zu weisen. Über die zulässige Größe der Kinderwagen entscheidet das Aufsichtspersonal nach Augenschein. Fahrräder aller Art sind in der Ausstellung nicht erlaubt.
Aufsichtspersonal
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann der weitere Aufenthalt im gesamten Gebäude untersagt werden.
Beschwerden und Anregungen
Ihre Meinung ist uns wichtig! Falls Sie Lob und/oder Kritik äußern möchten, können Sie die in der Ausstellung liegenden Feedbackkarten ausfüllen. Wir bemühen uns um zeitnahe Bearbeitung.
Sie können sich diesbezüglich auch an unsere Servicemitarbeiter wenden.